

Hygienekonzept zum 9. Agility-Turnier des
Hundesportverein Gardelegen e.V.
I. Ziel und Zweck
Die im folgenden aufgezählten Schutz – und Hygienemaßnahmen dienen dem Ziel, bei
anhaltender Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie die Funktionsfähigkeit des
Wettkampfbetriebs aufrecht zu erhalten, dabei aber gleichzeitig die Gesundheit der
Teilnehmer, Besucher und Mitglieder des Vereins sowie aller anderen, die das
Sportgelände betretenden Personen zu schützen.
Maximal dürfen 300 Personen die Sportanlage gleichzeitig betreten.
II. Schutzmaßnahmen
1. Eingangsbereich
Zum Einlass aufs Turniergelände steht eine Person und sichert die Dokumentation zu
den Teilnehmern/Besuchern und Mitgliedern.
Alle Teilnehmer haben sich auf einem Besucherdokument des Hundesportvereins
Gardelegen e.V. zu registrieren (Vorname, Name; Telefonnummer/E-Mail; Wohnort
und Dauer der Anwesenheit). Mit der Anmeldung wird gleichzeitig die Erlaubnis
eingeholt, dass die Daten für vier Wochen gespeichert werden dürfen. Wer diesem
nicht zustimmt, kann nicht an der Veranstaltung teilnehmen. (Die Kontaktdaten der
Teilnehmer und Besucher werden vom Veranstalter vier Wochen aufbewahrt und dem Gesundheitsamt auf
Verlangen vollständig ausgehändigt. Spätestens nach zwei Monaten werden die Daten gelöscht bzw.
vernichtet.)
Im Eingangsbereich wird ein Aushang zu den auf dem Gelände geltenden und zu
beachtenden Hygieneregeln und zum Abstandsgebot angebracht.
Auf dem Gelände werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt und auf diese
schriftlich hingewiesen.
2. Mindestabstand/Hygiene
Zum Schutz aller Beteiligten ist stets auf den gebotenen Mindestabstand von 1,5 m zu
achten.
Häufiges Händewaschen (30 Sekunden) verringert das Infektionsrisiko.
Nach dem Betreten des Geländes und vor dem Verlassen sind die Hände zu
desinfizieren.
Bei Einhaltung des Mindestabstandes besteht keine Maskenpflicht.
Ein Desinfektionsplan wird erstellt und ausgehangen.
Situationsbedingt kann vom Prüfungsleiter das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
angeordnet werden.
3.Turnierbetrieb
Die Hundeführer (HF) dürfen keine Krankheitszeichen aufweisen.
Mindestabstand 1,5 m muss gewahrt werden.
Die Helfer tragen Handschuhe zum Bau des Parcours.
Vor dem Parcoursbau sind die Hände und Geräte zu desinfizieren.
Pacoursbegehungen werden auf eine geringe Teilnehmerzahl von maximal 10 HF
begrenzt.
Nach jeweils erfolgtem Lauf einer Klasse (A0 -A3; J0-J3) erfolgt die Siegerehrung, um
ein Massenaufkommen zu vermeiden.
Bei der Ausübung des Sports muss der Hundeführer keinen Mund-Nase-Schutz
tragen. Ansonsten sind für das Tragen des Mund-Nase-Schutzes die behördlichen
Vorgaben zu beachten!
Am Schreiber- und Zeitnehmertisch ist auf Einhaltung von Mindestabständen zu
achten, ggf. ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes notwendig.
Bei der Chipkontrolle ist der Hund mit einer mindestens 1,5m Leine zu führen,
andernfalls ist durch den HF eine Maske zu tragen. (Auf Anweisung des A-LR kann
die Durchführung der Chipkontrolle auf einen einmaligen Vorgang (nicht bei jedem
Lauf) reduziert werden oder nur stichpunktartig z.B. nur die Null-Fehler-Läufe
durchgeführt werden.)
Einmessen: Auch hier ist das Tragen von Masken durch A-LR und HF zu beachten.
Eine Teilnahme an der Siegerehrung ist nicht verpflichtend.
4.Verpflegung:
Eine Verpflegung der Teilnehmer wird zum Turnier nicht angeboten. Starter sind
Selbstversorger!
5.Turnierplatz/Stellplatzbereich/Parkplatz
Veranstaltungs- und Wettkampffläche wird mit Eingang und Ausgang
(Einbahnstraßensystem) gekennzeichnet.
Begleitpersonen halten sich am Wohnwagen bzw. Wohnmobil auf.
Auf dem Stellplatz/Parkplatz, der auch als Übernachtungsbereich dient, ist der
gebotene Mindestabstand einzuhalten.
Stellplätze werden eindeutig gekennzeichnet und sind einzuhalten.
Stellplätze werden eindeutig mit Bodenmarkierungen für PKW und mit Hinweisen zu
den Abstandsregeln gekennzeichnet.
6.Toilette
In der Toilette ist auf ausreichend Seife und befüllte Handtuchspender zu achten.
Die Toilette ist durch den Nutzer sofort zu reinigen und wird zusätzlich nach einem
Plan gereinigt und desinfiziert.
III. Unterweisung
Alle Beteiligten sind über das Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept zu
informieren.
Das Hygienekonzept wird auf dem Turniergelände und auf der Homepage
veröffentlicht.
Bei Zuwiderhandlung können die betreffenden Personen verwiesen werden!