Begleithundprüfung

 

Die Begleithundprüfung besteht aus 4 bzw. 3 Einzelprüfungen. Diese sind die Sachkundeprüfung, die Unbefangenheitsprobe, die Unterordnung und der Verkehrsteil.

Bei der Sachkundeprüfung muss der Hundeführer verschiedene vorgegebene Fragen schriftlich beantworten.

Bei der Unbefangenheitsprobe, wird der teilnehmende Hund dem Prüfer vorgeführt. Der Prüfer liest mit einem Chiplesegerät den implantierten Chip des Hundes aus. Der Hund darf dabei weder ängstlich noch aggressiv reagieren.

Bei der Unterordnung sollte der Hund folgende Dinge beherrschen: Die Leinenführigkeit in verschiedenen Gangarten mit diversen Richtungswechseln, Sitz und Platz (der Hundeführer entfernt sich dabei vom Hund), Ablegen unter Ablenkung, Verkehrssicherheit (der Hund muss bei der Begegnung mit z.B. Autos, Joggern oder anderen Hunden ruhig bleiben).

Die erfolgreiche Ausbildung zum Begleithund stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Das Bestehen der Prüfung ist sowohl für den Schutzhunde-Sport als auch im Agility oder in der Fährtenarbeit grundlegende Voraussetzung. Das Zulassungsalter zur Prüfung beträgt 15 Monate.

Die Begleithundprüfung dürfen nur Hundeführer mit ihren Hunden ablegen, die in einem anerkannten Hundeverein Mitglied sind und die sich vorher zur Prüfung angemeldet haben.